Dienstag, 08. Oktober 2024
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LöschmeisterDienstgrade der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie Beförderungsvoraussetzungen

Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin

  • während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung

 


Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau

  • Abschluss Truppmannausbildung

 


Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau

  • 5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktion

 



 

Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau

  • 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder Truppführerausbildung

 



 

Löschmeister/-in

  • 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung

 



 

Oberlöschmeister/-in

  • 10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum Zugführer/-in

 



 

Brandmeister/-in

  • 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung

oder

  • 5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

 



 

Oberbrandmeister/-in

  • 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung

oder

  • 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

 



 

Hauptbrandmeister/-in

  • 10 Jahre Oberbrandmeister/-in und Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

 

 

Bilder Dienstgradabzeichen: Feuerwehr Schwallungen

Quelle: Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009

 

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