Beitragsseiten
Seite 1 von 2
Dienstgrade der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie Beförderungsvoraussetzungen
Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin
- während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
- Abschluss Truppmannausbildung
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
- 5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktion
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
- 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder Truppführerausbildung
Löschmeister/-in
- 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung
Oberlöschmeister/-in
- 10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum Zugführer/-in
Brandmeister/-in
- 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung
oder
- 5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Oberbrandmeister/-in
- 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung
oder
- 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Hauptbrandmeister/-in
- 10 Jahre Oberbrandmeister/-in und Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Bilder Dienstgradabzeichen: Feuerwehr Schwallungen
Quelle: Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009